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Unwetterschaden und Versicherung will nicht zahlen?

aktuell, 09.01.2019

donnerwetter.de konnte bereits tausenden Kunden bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche helfen.

Eine stürmische erste Wochenhälfte liegt hinter uns - vor allem der gestrige Dienstag brachte weiten Landesteilen Sturmböen, an den Küsten und auf den Gipfeln erreichte der Wind sogar Orkanstärke.

Privatleute, die Schäden nach einem Unwetter feststellen, müssen diese daher unverzüglich der Versicherung melden.

Wichtig ist dabei, dass sich die Geschädigten sofort Uhrzeit und Tag des Unwetters notieren.

Die Versicherungen verlangen in der Regel die Meldung des Unwettertages. Hat man das genaue Datum vergessen, kann dieses von uns nachträglich gegen eine geringe Gebühr ermittelt werden

Doch auch, wenn sich die Versicherung trotz akribischer Dokumentation des Unwetterhergangs und augenscheinlich eindeutiger Unwetterlage bei der Schadensregulierung "querstellt", sollte man sich an uns als Wetterdienst wenden.

donnerwetter.de rekonstruiert anhand der Wettermeldungen, ob ein Unwetter vorgelegen haben könnte oder nicht.

Bild: M_ Koch

Gab es nachweislich Starkregen, Orkanböen oder Gewitter kann die Versicherung im Regelfall die Schadensmeldung nicht mehr abweisen, da ihre eigenen Daten aufgrund des Blitzerfassungssystems nicht ausreichend verlässlich sind.

Bei letzterem gibt es häufig Probleme, denn es werden nicht alle Blitze über dieses Blitzerfassungssystem erfasst. Zudem ist die Ungenauigkeit mit bis zu 500 m recht hoch. Leider werden daher Kunden zu Unrecht abgewiesen und die Schäden nicht übernommen.

Holen Sie sich noch heute ein unverbindliches Angebot zu Ihrer Wetterauskunft ein. Hier geht es zu unserem Auskunfts-Service!

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