Agrartipp, 07.12.2015
Notfallzulassung Ratron - Frist Ende Dezember beachten!
Die sehr milde Witterung des vergangenen Winters sowie der trockene Sommer 2015 führt in diesem Jahr regional zu einer wahren Feldmausplage. Stark von den Schädlingen betroffen sind unter anderem viele Landwirte in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern. Hier wird mitunter eine ähnliche Ausbreitung wie im Extremjahr 2012 beobachtet.
Dort, wo die Ausbreitung des Schädlings mit Hilfe ackerbaulicher Maßnahmen nicht eingedämmt werden kann, kann noch bis Ende Dezember eine Notfallzulassung für das Mittel "Ratron Feldmausköder" beantragt werden.
Bereits im August hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) den Einsatz des Mittels unter Auflagen erlaubt.
Wer Ratron auf seinen Parzellen einsetzen will, muss unter anderem einen starken Flächenbefall nachweisen. Zudem dürfen die Köder bei ihrer Ausbringung nur in bewachsenen Flächen und nicht häufchenweise ausgebracht werden. Zuvor muss das zuständige Pflanzenschutzamt in Zusammearbeit mit der Naturschutzbehörde die genaue Anwendung anordnen.
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