Geänderte Vorgaben zur N-Düngung

Agrartipp, 18.02.2018

Düngeverordnung

Neue Formulare zur Aufzeichnung der verfügbaren Stickstoffmengen im Boden (2018) gibt es jetzt in Badem-Württemberg auch Online. Dort findet man die neusten Formulare des Nitratinformationsdienstes (NID), diese erfüllen die Anforderungen der Düngeverordnung (DüV) bezüglich der Stickstoffbedarfsberechnung.

Die Verwendung von alten Formularen ist nicht gestattet und kann hinsichtlich "Cross Compliance" bestraft werden. Die Überkreuzungsverpflichtung "Cross Compliance" bezieht sich auf den Verbund mit Fördermitteln zu bestimmten Auflagen.

  Carolin Gilgenbach
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