Agrartipp, 09.11.2015
Beiz- und Vernebelungsgeräte im Kartoffelbau von neuen Kontrollpflichten betroffen.
Ab 2016 bzw 2017 kommen auf Kartoffelanbauer neue Kontrollpflichten zu.
Ab Mitte des kommenden Jahres beschränken sich diese zunächst auf Mantis/Mafex-Geräte, Geräte zur Kalt- und Heißvernebelung sowie die Beizung von Legemaschinen.
Die Mantis- / Mafex-Geräte, die zu Einlagerungs- und Keimhemmungsbehandlungen einsetzt werden sowie Heißvernebelungsgeräte müssen bis zur Lagersaison 2016 geprüft werden.
Mit der Pflanzsaison 2017 müssen dann auch Mantis- / Mafex-Geräte, die zur Pflanzgutbeizung eingesetzt werden und alle Legemaschinen mit Beiztechnik geprüft worden sein.
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