Neuerungen in der PflSchSachkV

Agrartipp, 03.12.2014

Sachkunde muss nun alle drei Jahre aufgefrischt werden.

Im Rahmen der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV), die in Deutschland Abgabe und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln regelt, müssen Sachkundige nun regelmäßige Fortbildungen absolvieren.

Wer Pflanzenschutzmittel anwendet, sie verkauft oder als Berater tätig ist, ist nun verpflichtet, alle drei Jahre eine anerkannte Fortbildung wahrzunehmen, um die Sachkunde aufzufrischen.

Für bereits sachkundige Personen schließt die neue Regelung bereits den Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2015 ein.

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