Agrartipp, 21.08.2014
Was beim Sammeln von Pilzen beachtet werden muss.
Ungewohnt früh geht es in diesem Jahr in die Pilzsaison, milde Temperaturen und Regen lassen bereits jetzt Pilze sprichwörtlich aus dem Boden schießen. Üblicherweise startet die Saison im September oder Oktober.
Wer Pilze für den Eigenverbrauch sammeln möchte, sollte sich in erster Linie mit der Artenvielfalt auskennen, um so zwischen giftigen und nichtgiften Sorten unterscheiden zu können. Einige Arten unterliegen zudem dem Artenschutz, etwa Morcheln, Steinpilze, Birkenpilze und Pfifferlinge. Jene Arten dürfen nur in geringen Mengen und nur für en Eigenbedarf gesammelt werden.
Das Pilzsammeln zu gewerblichen Zwecken ist dagegen nicht ohne Weiteres erlaubt. Hier bedarf es zunächst der Einwilligung des Waldgrundstückbesitzers, bzw. der zuständigen Naturschutzbehörde. Bei Missachtung drohen saftige Bußgelder von bis zu 5.000,00 Euro.
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man sich vor dem Streifzug durch den Wald bei beim kreisansässigen Forstamt oder Landschaftsbehörde informieren, in welchem Umfang Pilze in dem jeweiligen Waldstück gesammelt werden dürfen.
Absolutes Sammelverbot besteht auf eingezäunten Grundstücken, auf denen Holz geschlagen wird. Auch in Naturschutzgebieten, Nationalparks sowie in öffentlichen Parks ist das Sammeln tabu.
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