Agrartipp, 28.11.2015
Bund hilft in Not geratenen Bauern mit Finanzhilfen. Wer die Hilfen beantragen kann, erfahren Sie hier.
Die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus dem Inland sinken immer weiter. Vor allem die 80.000 deutschen Milchbauern sind vom Preisverfall der Rohmilch (von 0,40 Euro vor wenigen Monaten auf nunmehr etwa 0,30 Euro pro Kilogramm) betroffen; doch auch Fleischbauern nagen immer mehr am Hungertuch, so trifft das noch immer geltende russische Importverbot etwa die deutschen Schweinezüchter.
Die Bundesregierung handelt nun und gewährt landwirtschaftlichen Betrieben, die in finanzielle Nöte geraten sind, Finanzhilfen.
In Anspruch genommen werden kann der Zuschuss von Fleisch- und Milchbauern, die in bestimmten Zeiträumen des laufenden Jahres einen Erzeugerpreis-Rückgang von mindestens 19% nachweisen können.
Zusätzlich wird vorausgesetzt, dass ein laufendes Darlehen zur Liquiditätssicherung (Laufzeit 48 bis 72 Monate, mindestens 12 Monate tilgungsfrei) besteht.
Werden die Auflagen erfüllt, kann der Bund eine Finanzhilfe von bis zu 10.000 Euro pro Darlehen gewähren.
Bis zum 18. Dezember können in Not geratene Landwirte die Zuschüsse beantragen. Bei Bewilligung wird das Geld vom Staat dann bis Ende Januar 2016 ausgezahlt.
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