Schluss mit Düngen

Agrartipp, 25.10.2016

Sperrzeiten in den Wintermonaten

Gedüngt wird mittlerweile überall. Doch in der kalten Jahreszeit gibt es einige Regeln zu beachten. Dabei geht es um Düngemittel, die einen hohen Stickstoffgehalt haben. Zu folgendes Zeiten darf, gemäß der Düngeverordnung, Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbaren Stickstoff nicht verwendet werden:

  • auf Ackerland vom 1. November 2016 bis 31. Januar 2017
  • auf Grünland vom 15. November 2016 bis 31. Januar 2017
     

Gründe hierfür sind zum einen der Schutz des Bodens und zum anderen der Gewässerschutz in betreffenden Gebieten. Allerdings bietet die Düngeverordnung in speziellen Fällen dem Landwirt die Möglichkeit die Sperrzeit zu verschieben. Eine Verkürzung ist allerdings nicht möglich.

Die Sperrfrist kann allerdings nicht aufgehoben werden, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt oder gefroren ist. Sowie auf Flächen, die durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckt sind.

Individuelle Genehmigungen sind der Landwirtschaftskammer (BMJV) zu entnehmen.


 

  Sarah Bertram
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