Fit bei jedem Wetter, 21.04.2024
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung - wir erklären die Unterschiede.
Unabhängig vom Alter kann jeder von uns unerwartet in Unfall- oder Krankheitssituationen geraten, in denen Entscheidungen getroffen werden müssen.
Leider wiegen die Folgen solcher Situationen manchmal so schwer, dass wir nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen selber zu treffen.
Daher ist es umso wichtiger, in gesunden Tagen auf einen persönlich zugeschnittene Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Nicht nur Euch selbst, sondern auch Euren Angehörigen könnt Ihr so im Ernstfall eine schwere Last von den Schultern nehmen.
Wir geben eine kleine Übersicht über die wichtigsten Vollmachten und Verfügungen.
Mit einer Vorsorgevollmacht könnt Ihr eine Person Eures Vertrauens bevollmächtigen, in Notfällen für Euch Entscheidungen zu treffen. Wer einem gerichtlichen Betreuungsverfahren aus dem Weg gehen möchte, sollte daher eine umfassende Vorsorgevollmacht ausstellen.
Diese kann, sogar mit Handschrift, selber verfasst werden. Wichtig dabei: Der Vertreter muss unbedingt mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift benannt werden. Aber auch die eigene Unterschrift, sowie Ort und Datum dürfen nicht fehlen. Weiterhin solltet Ihr Euch über die Reichweite einer Vorsorgevollmacht bewusst sein. Da Missbräuche keine Seltenheit sind, sollte daher ein sehr großes Vertrauensverhältnis zum Vertreter bestehen.
Auf der sichereren Seite ist man dagegen mit einer Betreuungsverfügung. Mit ihr wird keinem Vertreter o. ä. einer Vollmacht übertragen. Erst wenn ein Vormundschaftsgericht entscheidet, ob jemand handlungs- und entscheidungsunfähig ist, wird ein Betreuer eingesetzt.
Die Patientenverfügung beinhaltet Anordnungen im Hinblick auf die von Ihnen in bestimmten Notfällen gewünschte medizinische Behandlung und damit zusammenhängende Maßnahmen. Meist stehen Patientenverfügungen im Kontext mit lebensverlängernden Maßnahmen.
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