Fit bei jedem Wetter, 05.07.2024
Autofahrt mit Zehentrennern - erlaubt oder verboten?
Auch abseits von Schwimmbecken und Wasserrutsche darf die beliebte Badeschlappe auch in diesem Sommer bei vielen nicht fehlen.
Vor allem Flip-Flops, zu Deutsch auch etwas sperrig "Zehentrennersandale" genannt, kleiden auch dieser Tage wieder unzählige männliche wie weibliche Füße.
Bereits mit dem Auftauchen der modischen Schlappe auf dem deutschen Markt hält sich auch das Gerücht, dass flip-flop-tragende Autofahrer im Falle eines Unfalls auf dem Schaden sitzen bleiben.
Doch stimmt das?
Um es kurz zu machen: Eine gesetzliche Bestimmung, wie das Schuhwerk des Autofahrers auszusehen hat, gibt es in unserer Straßenverkehrsordnung nicht.
Solange die Verkehrssicherheit nicht leidet, kann er theoretisch sogar mit Socken oder barfuß fahren.
Doch Vorsicht! Sollte es tatsächlich zu einem Unfall kommen, bei dem der Verursacher oder Mitbeteiligte kein festes Schuhwerk trägt, kann die Versicherung möglicherweise versuchen, den Schaden am eigenen Fahrzeug aufgrund "grober Fahrlässigkeit" nur anteilig oder gar nicht zu regulieren.
Und auch, wenn es hierzu keine Urteile gibt: Aus Gründen der eigenen Sicherheit sollten Autofahrer ihre Füße am besten erst am Zielort in die bequeme Sandale stecken.
Der Flip-Flop existiert in seiner Urform übrigens schon seit über 3.000 Jahren. So wurden etwa Zehentrenner-Überreste im Grab des altägyptischen Königs Tutanchamun (regierte zwischen 1332 bis 1323 v. Chr.) gefunden.
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