Fit bei jedem Wetter, 20.03.2016
Neue Regelung soll Geschädigte von Massenunfällen in finanzieller Hinsicht entlasten.
Niemand möchte in diese Situation kommen: Man sitzt in seinem scheinbar sicheren Auto, hört vielleicht gerade sein Lieblingslied im Radio und plötzlich sieht man sich in einem Meer von Blech und Feuer wieder.
Dieser Albtraum wird leider häufig Wirklichkeit. Jedes Jahr ereignen sich auf deutschen Autobahnen rund 500 Massenunfälle.
Die Gründe hierfür sind nicht zuletzt widrige Wetter- und Straßenbedingungen, die von Autofahrern falsch oder fahrlässig interpretiert werden. Nebel, Blitzeis und Schneestürme können dann schnell zu einer tödlichen Gefahr werden.
In tragischer Erinnerung in Zusammenhang mit Massenunfällen bleibt, ein wenn auch eher seltenes Unwetterereignis, aus dem Jahr 2011: Am 8. April rasten auf der A19 bei Rostock rund 80 Fahrzeuge ineinander. Ein Sandsturm kostete acht Menschen das Leben, 130 wurden verletzt, es entstand ein Sachschaden in Millionenhöhe.
Doch wer trägt nun die Kosten von Sach- und Personenschaden?
Eine neue Regelung macht den Geschädigten eines Massenunfalls das Leben zumindest in finanzieller Sicht ein wenig einfacher. Demnach muss der Versicherer eine hundertprozentige Schadenregulierung ohne Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt leisten, wenn der Verursacher des Unfalls nicht festgestellt werden kann. Eine weitere Bedingung: Es müssen mindestens 40 (in schweren Fallen 20) Fahrzeuge in der Unfall involviert gewesen sein.
Sarah Bertram Team-Info Team-Kontakt |