Baum im falschen Garten?

Gartentipps, 30.01.2024

Sturmschäden durch umgestürzte Bäume - wer haftet?

Selbst wer im Vorfeld meinte, den Garten gut vor den zurückliegenden Sturmereginissen gesichert zu haben, erlebt nun mitunter eine oder mehrere böse Überraschungen.

Während sich die wirtschaftlichen Schäden bei zerstörten Gartenpflanzen in den meisten Fällen im Rahmen bewegen und nur selten einer Gefährdung von Mitmenschen bedeuten, sieht es bei Sturmschäden an Bäumen schon anders aus.

Schwere Sturmböen wie in dieser Woche in einigen Landesteilen auftraten, können selbst dickere Bäume einknicken lassen wie Zahnstocher.

Richtig Ärger kann es geben, wenn der Baum nicht nur das eigene, sondern auch ein oder mehrere benachbarte Grundstücke in Mitleidenschaft gezogen hat. Doch wer haftet in so einem Fall?

Im Falle eines von Windböen umgestürzten Baumes kann der Baumeigentümer im Regelfall nicht für etwaige Schäden an Nachbargrundstücken zur Verantwortung gezogen werden.

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die entstandenen Schäden in den meisten Fällen. Nachweislich müssen am Schadenstag aber mindestens Böen der Stärke 8 registriert worden sein.

Es gibt allerdings Ausnahmen: Der Eigentümer des Baumes ist in der Pflicht, seine Baumbestände regelmäßig auf Krankheiten, Pflanzmängel oder Beschädigungen zu überprüfen (Verkehrssicherungspflicht).

Lagen solche nachweislich vor und verursachte der Baum nach einem Sturmereignis Schäden, kann der Besitzer in die Haftung genommen werden.

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