Was ein Krach!

Gartentipps, 09.10.2024

Diese Regeln gelten für den Einsatz von Laubbläsern.

Packt der Nachbar sein dickes Gebläse aus der Garage, ist es mit der Herbstromantik im eigenen Garten schnell vorbei: Kaum sind im Herbst die ersten Blätter von den Bäumen gefallen, haben auch Laubbläser wieder Saison.

Doch müssen sich lärmgeplagte Nachbarn den Krach gefallen lassen?

Wie bei jeder anderen Form von Lärmbelästigung hat sich auch der Laubblasende an Regeln zu halten. So muss er seine Arbeit an Werktagen zwischen 09.00 und 13.00 Uhr oder 15.00 und 17.00 Uhr verrichten. Die Mittagsstunden und der Sonntag haben lärmfrei zu bleiben, das gilt im übrigen auch für die Nutzung von Rasenmähern, Vertikutierern, elektrischen Astscheren und andere lärmende Gartengeräte.

Verlängern darf der Nachbar seine Laubbeseitigung allerdings, wenn er über einen geräuscharmen Bläser mit EG-Umweltzeichen verfügt. Diese dürfen werktags zwischen 07.00 und 20.00 Uhr eingesetzt werden.

Bild: Achim Otto

Die zeitlichen Regelungen gelten sowohl für Betriebe als auch für Privatpersonen und Städte oder Gemeinden. Letzteren werden in einigen Fällen allerdings Sondergenehmigungen zugesprochen - die Stadt Köln z. B. darf den Laubbläser auch schon vor 09.00 Uhr in Betrieb nehmen.

Wer vergleichsweise kleine Flächen laubbfrei halten möchte und dabei weder Stress mit Nachbarn haben will noch der Tierwelt schaden möchte, sollte auf den guten alten Rechen zurückgreifen.

Eine weitere Alternative: Das abgefallene Laub mit dem nächsten Rasenschnitt gleich mit entsorgen. Das geht nicht nur schnell, die Blätter werden zusammen mit dem Rasen direkt kompostfertig zerhäckselt. Stellen Sie den Mäher dazu auf die geringste Schnittstufe ein.

 
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