Alpenstraßen

Alpenpässe, 17.11.2010

ÖSTERREICH

Die Autobahnen und Hauptdurchzugsstraßen sind ohne witterungsbedingte Behinderungen befahrbar.

Für Fahrten über höher gelegene Berg- und Passstraßen ist Winterausrüstung erforderlich.

Kettenpflicht besteht für das Hahntennjoch.

Die Wintersperren: Silvretta-Hochalpenstraße, Timmelsjoch, Staller Sattel, Großglockner-Hochalpenstraße, Maltatal-Hochalmstraße, Nockalmstraße und Sölkpass.


SCHWEIZ

Die Zufahrten zu den Straßentunnels sind ohne witterungsbedingte Behinderungen befahrbar.
Schneebedeckt sind die Zufahrten zu den Autoverladestationen Albula, Furka, Oberalp und Vereina, sowie die Zufahrten zu den meisten offenen Pässen und höher gelegenen Bergstraßen.

Vorübergehend gesperrt ist der Col de la Croix.

Die Wintersperren: Albula, Forcola di Livigno, Furka, Glaubenbüelenpass, Grimsel, Gr. St. Bernhardpass, Klausen, Nufenen, Oberalp, San Bernardinopass, St. Gotthard, Splügen, Susten und Umbrail.


ITALIEN

Die Brennerautobahn und die übrigen Hauptdurchzugsstrecken sind frei befahrbar.

Für höher gelegene Berg- und Passstraßen ist Winterausrüstung erforderlich.

Das Penserjoch ist aus Sicherheitsgründen vorübergehend gesperrt.

Die Wintersperren: Gavia, Stilfserjoch und Würzjoch.


FRANKREICH

Für Fahrten über die offenen Pässe und Zufahrten in die Skigebiete ist Winterausrüstung erforderlich. Die Mitnahme von Ketten wird angeraten.

Kettenpflicht besteht für den Lautaret und den Montgenevre.

Vorübergehend gesperrt sind Cayolle, Croix-de-Fer, Glandon, Izoard, Kl. St. Bernhardpass und Mont-Cenis.

Die Wintersperren: Agnel, Galibier, Iseran, Lombarde und Restefond/La Bonette.


ADAC Verkehrsredaktion
  Quelle: ADAC
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    "Aufklärung nennt man den Vorgang, bei dem ein Erwachsener mit Hilfe aller seiner Kenntnisse den Kindern ein Viertel von dem erzählt, was sie schon wissen."

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