aktuell, 19.01.2024
Vielerorts Eiszapfenbildung - Verkehrssicherungspflicht beachten.
Nach zum Teil sehr schneereichen letzten Tagen stellt sich nun in weiten Landesteilen freundliches und trockenes Januarwetter ein.
Bei regional leichten Plusgraden am Tag und leichten bis mäßigen Frostwerten in der Nacht kann es nun in vielen Gebieten zur Bildung von Eiszapfen kommen. Von diesen kann im Falle einer Ablösung, etwa von Dachrinnen, eine große Gefahr ausgehen.
Neben dem Räumen und Streuen von Zugangswegen fällt auch die Entfernung von Eiszapfen unter die Verkehrssicherungspflicht von Hauseigentümern.
In der Regel lassen sich die Zapfen leicht mit einem langen Besen oder einer Schaufel abschlagen. Sollte es der Untergrund zulassen, kann der gesamte Zapfen per Leiter auch komplett mit der Hand von der Rinne abgelöst werden.
Wer den winterlichen Verhältnissen auf dem Dach dauerhaft und ohne großen Aufwand Einhalt gebieten möchte, für den lohnt sich möglicherweise die Anschaffung einer Dachrinnenheizung (ab 100,00 Euro, ohne Einbau).
Damit im Winter zumindest Tauwasser vom Dach abfließen kann, rät das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Hausbesitzern dazu, regelmäßig die Dachabflüsse von Laub und Dreck zu befreien. So kann zumindest ein Rückstau, der auf dem Dach für zusätzliches Gewicht sorgen könnte, vermieden werden.
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