aktuell, 23.01.2016
Vor allem im Winter auf vorschriftsmäßige Beleuchtung des Fahrzeugs achten.
Schlechte Sicht durch Regen und Schnee, dazu früh einsetzende Dunkelheit: Wer im Winter auf den Straßen unterwegs ist, sollte nicht nur zu seiner eigenen Sicherheit auf eine funktionierende und richtig eingesetzte Beleuchtung seines Fahrzeugs achten.
Der Verzicht auf Licht ist aber nicht nur eine Gefährdung für sich und andere Verkehrsteilnehmer, sondern kann auch richtig teuer werden.
Ein Bußgeld von jeweils 20 Euro muss zum Beispiel entrichten, wer mit verschmutzten bzw. schneebedeckten Scheinwerfern erwischt wird. Hat das Vergehen eine Sachbeschädigung zur Folge, werden sogar 35 Euro fällig.
Gleich hohe Bußgelder kommen auf einen zu, wer sein außerorts haltendes Fahrzeug nicht mit eigener Lichtquelle versieht.
Ebenfalls 35 Euro sieht der Bußgeldkatalog vor, wenn der erwischte Autofahrer nur mit Standlicht oder auf einer gut ausgeleuchteten Straße mit Fernlicht unterwegs ist und daraufhin einen Sachschaden verursacht. Bleibt es bei einer Gefährdung, sind 15 Euro fällig bzw. 10 Euro, wenn keine andere Person gefährdet wurde.
Deutlich saftiger fällt das Bußgeld für komplette Lichtverweigerer aus, die bei schlechtem Wetter ohne Abblendlicht unterwegs sind. Außerorts droht eine Strafe von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg, innerhalb geschlossener Ortschaften sind 25 bzw. 35 Euro (bei folgendem Sachschaden) zu berappen.
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