aktuell, 05.12.2013
Für Sturmschäden kommen vier Versicherungen in Frage : Es sind die Gebäude-, Hausrat-, Glas- und Kaskoversicherungen.
Wichtig ist, dass Elementarschäden miteingeschlossen sind, also Schäden durch Naturgefahren, wie z.B. Sturm oder Gewitter. Die Windgeschwindigkeit sollte mindestens Stärke 8, also stürmischer Wind betragen.
Die Hausratversicherung tritt nur dann für Schäden am Hausrat auf, wenn auch das Haus beschädigt worden ist. Dies ist dann der Fall, wenn z.B. das Dach weggeflogen ist und sämtliche Möbel ein Spiel des Windes wurden. In diesem Fall ersetzt die Hausratversicherung den Schaden im Haus. Voraussetzung ist aber, daß die Gegenstände sich im Haus befunden haben.
Fallen Dachteile auf das Auto, kommt die Kaskoversicherung des Autobesitzers ins Spiel. Diese ersetzt den Schaden je nach Versicherungsbedigungen. Teilweise besteht ja eine Selbstbeteiligung und ersetzt wird immer nur der Zeitwert, nicht der Neuwert.
Für Schäden am Haus durch einen Sturm kommt die Gebäudeversicherung auf.