Steuerwahnsinn zur Weihnachtszeit

Natur-Wetter, 23.12.2014

Weihnachtsbäume - Wald schlägt Baumarkt.

Wer in der besinnlichen Jahreszeit dem Staat keinen Cent zuviel schenken möchte, kann sich sogar beim Weihnachtsbaumkauf ins Fäustchen lachen.

Bei Kauf von Tanne und Fichte greifen nämlich, je nachdem woher man sie bezieht, unterschiedliche Umsatzbesteuerungen.

Unkompliziert gestaltet sich noch der Kauf des Baums im örtlichen Garten- oder Baumarkt. Da hier Gewerbe betrieben wird, werden für den Weihnachtsbaum 7% ermäßigte Umsatzsteuer fällig.

In Land- und Forstwirtschaft begnügt man sich jedoch nicht mit einem einzelnen Umsatzsteuersatz, hier sind es drei:

Hat sich der Land- oder Forstwirt für die Abführung der normalen Umsatzsteuer entschieden, werden auch hier ermäßigte 7% Umsatzsteuer fällig.

Ein Großteil der landwirtschaftlichen Betriebe wird allerdings als Pauschalist geführt. Aufgrund des automatisierten Vorsteuerabzugs müssen die Betriebe weder die Umsatzsteuer abführen noch erklären.

Die "Baumsteuer" richtet sich dann danach, wo der Christbaum einst zu Hause war: Wurde er in einer Sonderkultur gezüchtet, liegt der Umsatzsteuersatz bei 10,7 %. Stand er mal im Wald, liegt der Steuersatz mit 5,5 % sogar noch unter der ermäßigten Umsatzsteuer des Baumarktes.

Alles klar?

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