Es 'mait' wieder! (Teil 2)

Rechte und Pflichten für männliche wie weibliche Maibaumsteller.

Bereits gestern haben wir uns mit Geschichte, Tradition und der Verbreitung des Maibaums beschäftigt; heute wollen wir die einen Blick darauf werfen, worauf beim Aufstellen einer Birke zu achten ist.

Vor allem in den letzten Jahren geht der Trend beim Maibaum in Richtung "je höher desto besser". Oftmals halten die Baumständer dem hohen Gewicht der Bäume nicht stand. Gefährlich wird es zudem, wenn Windböen auf den Baum treffen, Sachschäden sind hier noch die harmlose Folge.

Verantwortlich für die dauerhafte Standfestigkeit der Birke ist der/die Aufsteller/in selbst. Befindet sich der Baum auf öffentlichem Grund, obliegt die Verkehrssicherungspflicht zwar der zuständigen Stadt oder Gemeinde; allerdings nur dann, wenn der Baum eine bestimmte Höhe, im Regelfall 12 m, nicht überschreitet.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich diesbezüglich nochmals bei der zuständigen Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung informieren.

Übertrifft die Baumhöhe das Höchstmaß, muss die Standsicherheit durch eine geprüfte Statik nachgewiesen werden. Da bei den bekannten Ständern eine solche Statik nicht vorliegt, darf der Baum das Höchstmaß nicht übersteigen.

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    Friedrich Sieburg