Agrartipp, 03.09.2014
Gewerbliche Wildsammler müssen mit hohen Bußgeldern rechnen.
"Steinreich mit Steinpilzen" - das denkt sich der ein oder andere Pilzsammler, der mit Körbchen bewaffnet, durch den örtlichen Wald zieht. Bereits vor einigen Wochen berichteten wir, welche Folgen aber das verbotene, gewerbliche Sammeln von Pilzen mit sich bringt.
Auch wenn das derzeit eher zu nasse und kalte Wetter die meisten Pilzsorten noch ein wenig zurückhält, sind viele Pilzjäger schon in den frühen Morgenstunden auf ihren Posten - leider auch diejenigen, die mit den Pilzen Kapital schlagen wollen. Lukrativ ist das Geschäft mit Steinpilz und Pfifferling in jedem Falle; für ersteren gelten derzeit Marktpreise von ungefähr 60 Euro pro Kilogramm.
Waldbesitzer können örtlich Ihre Wälder nun auf Antrag sperren lassen, um den gewerblichen (dann aber auch privaten) Pilzsammlern die Suche zu erschweren. Der teils hohe Ansturm von Pilzsammlern wirkt sich indes aber nicht nur auf den Pilzbestand (ca. 40% der einheimischen Pilze befinden sich auf der roten Liste) negativ aus; auch die Brunft der Rotwildbestände wird durch die Unruhe in den Wäldern gestört. Die zunehmende Vermüllng in den betroffenen Waldgebieten ist ein noch weiteres Kapitel.
Wer beim gewerblichen Pilzsammeln erwischt wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Privat dürfen, je nach Pilzart, bis zu zwei Kilogramm für den Eigenbedarf gesammelt werden.
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